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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für das Hochschulstipendium

1. Allgemeines
Das Hochschulstipendium ist eine Initiative des Deutschen Zahnarzt Service, einer eingetragenen Marke der Talentzeit GmbH. Es ermöglicht Zahnmedizinstudierenden die Chance auf ein Stipendium unabhängig von Studienleistungen und sozialer Herkunft.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die aktuell an einer deutschen Hochschule für den Studiengang Zahnmedizin eingeschrieben sind. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Es werden insgesamt drei Stipendien, jeweils eins in Höhe von 1.000 €, von 500 € sowie in Höhe von 250 € vergeben. Die genannten Beträge beziehen sich auf die Gesamthöhe des jeweiligen Stipendiums. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt per Überweisung in quartalsweisen Teilbeträgen und verteilt sich über den Zeitraum von einem Jahr. Wer BAföG bezieht, muss sich das Stipendium auf sein BAföG anrechnen lassen, da es weder zweckgebunden noch leistungsabhängig ist.

2. Bewerbungsformular
Die Bewerbung für das Stipendium ist vollständig kostenlos. Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen entsteht kein automatischer Anspruch auf den Erhalt eines Stipendiums der Talentzeit GmbH.

3. Vergabeverfahren

3.1 Kriterien
Auch bei Zahnmedizinern sind Motivation und Kreativität wichtig. Diese Punkte werden von uns, neben der Plausibilität der Antworten, bei der Vorauswahl entsprechend berücksichtigt.

3.2 Richtigkeit der Angaben im Bewerbungsprofil und Mehrfachprofile
Mit der Eingabe der persönlichen Daten und dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars garantiert der Teilnehmer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Die Erstellung mehrerer Bewerbungen ist ausdrücklich untersagt.

3.3 Vorauswahl
Nach Eingang der Bewerbungen wählt die Talentzeit GmbH bis zu 15 Bewerbungen aus und setzt sich mit diesen Bewerbern in Verbindung. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden von einem Team aus drei Mitarbeitern gesichtet, wobei jeder Sichtende den Bewerbungen zwischen 1-15 Punkte zuteilt, woraus sich dann das Gesamtranking errechnet.

3.4 Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch (optionales Feld) oder auch per E-Mail (Pflichtfeld) erfolgen. Diese Kontaktaufnahme kann bereits am Tag nach dem Bewerbungsschluss beginnen und die letzten Erstanfragen werden maximal zwölf Werktage später erfolgen. Reagiert ein Bewerber in diesem Zeitraum nicht auf die Anfragen binnen fünf Werktagen, so wird diese zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen.

3.5 Verifikation
Zur Überprüfung der Angaben der vorausgewählten Kandidaten und zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen muss die Talentzeit GmbH eine Verifikation verlangen. Hierzu muss der Bewerber seine gültige Immatrikulationsbescheinigung an die Talentzeit GmbH senden. Weigert sich der Bewerber, der Verifikation nachzukommen oder ignoriert diese Anfragen, so wird er von dem weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.

3.6 Veröffentlichung zur Abstimmung und Abstimmung
Nach der Vorauswahl und der Verifikation werden die Angaben (Vorname, Alter, Studienort) und die Antworten auf die Motivationsfragen sowie optional (wenn der Kandidat dies wünscht) ein Bild des Kandidaten auf der Website veröffentlicht und die Besucher der Website können für einen Kandidaten stimmen. Stimmberechtigt sind nur natürliche Personen. Jede natürliche Person darf dabei maximal einmal abstimmen. Sollte es zu Manipulationen bei der Abstimmung kommen, so behält sich die Talentzeit GmbH vor, entsprechende Sanktionen, bis hin zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, vorzunehmen.

4. Veröffentlichung nach Abstimmung
Alle Teilnehmer am Auswahlverfahren werden, sofern wir keinen Widerruf der Einwilligung erhalten, bis zum nächsten Stipendium (welches jährlich vergeben wird) mit ihrem Bewerbungsprofil auf der Seite vorgehalten. Die Stipendiaten werden dabei hervorgehoben und haben die Möglichkeit anstelle der bisherigen Fragen neue zu beantworten. Nach diesem Zeitraum verbleiben nur noch die Bilder der Stipendiaten online, versehen mit dem Vornamen, ihrem damaligen Alter und damaligen Studienort. Der Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden, in dem Fall werden die Inhalte binnen fünf Werktagen von unserer Webseite genommen.

5. Datenschutz

5.1 Allgemein
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt uns sehr am Herzen. Wir sind uns bewusst, dass den Teilnehmern an dieser Aktion ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die sie uns übermitteln, äußerst wichtig ist. Alle Daten die nicht wie beschrieben veröffentlicht werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Datenschutzhinweise bezüglich der Webseite sind hier und in dem Formular verlinkt. Darüber hinaus weisen wir auf Folgendes hin:

5.2 Persönliche Daten
Bewerber sollten keine persönlichen Daten in anderen als in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Feldern eintragen. Jeder Bewerber ist dafür verantwortlich, welche Informationen er in sein Bewerberprofil einträgt. Persönliche Kontaktdaten werden nicht publiziert oder an Dritte weitergegeben. Die Talentzeit GmbH garantiert weiterhin, dass persönliche Daten niemals ohne die vorherige, ausdrückliche Zustimmung durch den Bewerber an Dritte weitergegeben werden.

5.3 Benachrichtigungen, Widerruf, Auskunftsrechte
Bewerber können jederzeit Auskunft über ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten verlangen. Bewerbungen können weiterhin zu jedem Zeitpunkt zurückgezogen werden, durch die Löschung der Bewerberdaten ist in dem Fall ein Ausschluss vom Bewerber- und Auswahlverfahren verbunden und ggf. bereits abgegebene Stimmen werden ungültig, da sie nicht mehr zuordenbar sind. Auch nach Abschluss des Verfahrens kann jederzeit die Einwilligung der Veröffentlichung (siehe Punkt 3.6) widerrufen werden.

5.4 Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn sie nicht in das Auswahlverfahren gelangen, spätestens nach 6 Monaten gelöscht, sofern wir keine anderslautende Einwilligung von Ihnen erhalten haben. Für die Teilnehmer am Auswahlverfahren, die aber kein Stipendium erhalten haben, gilt gleiches, mit der Ausnahme der Daten die für den Punkt 3.6 relevant sind, wobei dies jederzeit widerrufen werden kann. Sofern Sie ein Stipendium erhalten haben, werden Ihre persönlichen Daten weiterhin verarbeitet.

5.5 Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Sie können Auskunft (Artikel 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) oder die Löschung (Artikel 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Artikel 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe (Artikel 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben Sie weiterhin das Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung für die Zukunft. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO) zu.

5.6 Sonstiges
Mit den Nutzungsbedingungen akzeptiert der Nutzer ebenfalls die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen, welche im Bewerbungsformular verlinkt sind.


 
Dein persönlicher Betreuer
Jennifer Schulte-Tickmann
Hallo, mein Name ist Jennifer Schulte-Tickmann und beim Deutschen Zahnarzt Service bin ich für die Vergabe unserer Stipendien zuständig. Du möchtest weitere Informationen zum Bewerbungs- und Vergabeprozess erhalten? Dann kontaktiere mich gerne und ich unterstütze Dich dabei, alle Formalien für die Bewerbungsphase zu klären.

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Du hast Interesse an unserem Stipendium, aber noch Fragen zum Ablauf? Dann komme gerne auf mich zu! Ich stehe Dir von der Bewerbung bis zur Siegerehrung zur Seite.

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Kontakt

Tel.: +49 (0) 521 / 911 730 48
Fax: +49 (0) 521 / 911 730 41
stipendium@dzas.de

Adresse

Deutscher Zahnarzt Service
Johanneswerkstr. 4
33611 Bielefeld

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